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1. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 68

1907 - : Velhagen & Klasing
— 68 — war Maria. Daher wurde er auch Marieuorden genannt. Die von dem Orden gegründeten Städte Marienbnrg und Marienwerder erinnern noch daran. Das Ordenskleid war ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze. (Da die Deutschritter später nach Preußen gingen [<S. 143] und dieses Land eroberten^ so erhielt die Fahne dieses Landes die Farben schwarz und weiß. Das sind noch heute die Landesfarben Preußens.) 1815 wurde der Orden im Wiener Frieden aufgelöst. e. Mtterttche Dichtung. Viele Ritter widmeten sich im Mittelalter auch der edelu Dicht- und Sangeskunst. Ost zogen sie von Burg zu Burg und trugen selbst ihre Lieder vor. Die bedeutendsten Dichter unter ihnen waren Walter von der Vogelweide und Wolfram von Eschenbach. f. Entartung des Ziitterwesens. 1. Fehdennwesen. Die Kampflust der Ritter artete aber in der Folge in Rauflust aus. War eiu Ritter von einem anderen Ritter (oder einer Stadt) beleidigt worden, so sagte er ihm sofort Fehde an. Nach drei ober vier Tagen stand er dann mit all seinen Mannen vor der Burg (oder Stadt) seines Gegners und suchte ihm in jeder Walter von der Vogelweide. Weise zu schaden. Zuweilen wurde die Burg be- lagert und mit Mauerbrechern, Wurfmaschinen und Belagerungstürmen umstellt. Gelang es dem Ritter aber nicht, die Burg zu erobern, so ließ er seine Rache an den Bauern des Feindes aus, die vorder Burg wohnten. Nicht selten entführte er ihnen ihr Vieh von der Weide ober ans dem Stalle, mähte ihnen in der Nacht das Getreide ab, nahm ihnen ihr Hansgerät und steckte dann noch Haus und Hof in Brand. Das nannte man „anspochen". Händeringend sah der Bauer dem wüsten Treiben zu; denn Recht wußte er nirgends zu finden. Das Fehderecht hat seinen Ursprung in dem alten germanischen „Fehderechte". (S. 6.) Später wurde es mehrfach eingeschränkt. Es durfte nur im Notfälle ausgeübt werden, nämlich dann, wenn das Gericht nicht imstande war, dem Verletzten Recht zu verschaffen. Um 1100 führte die Kirche den „Gottesfrieden" (treuga dei) ein, wonach in der Zeit vom Mittwochabend bis Montag früh (den Tagen des Leidens und der Auferstehung Christi) sowie in der Advents- und Fastenzeit jede Fehde ruhen mußte. Übertreter wurden in Acht und Bann getan. Die „geschlossene Zeit" wurde feierlich eingeläutet. In der „Goldenen Bulle" (1356, S. 74) wurde bestimmt, daß derjenige, der Fehde erheben wollte, dies feinem Gegner drei Tage vor Beginn offen und ehrlich ankündigen sollte. Wer dagegen handelte, galt als ehrlos. Man nannte solchen Brief den „Fehde- oder Absagebrief". Aber die fehdelustigen Ritter richteten sich nicht immer nach diesen Bestimmungen. Vielmehr trieben sie oft Mißbrauch mit dem Fehderechte. So schickte einmal ein Ritter der Stadt Frankfurt einen Absagebrief, weil eine Frankfurterin feinem Vetter aus einem Balle einen Tanz verweigert hatte. 2. Naubrittcrtum. Meist führten die Ritter ein sehr verschwenderisches Leben. Infolgedessen verarmten sie vielfach, während die Bürger in den Städten wohlhabend und reich wurden. Der Ritter hielt es nicht für ehrenhaft, sich durch

2. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 75

1907 - : Velhagen & Klasing
— 75 — 6. Wenzel. Nach Karl Iv. bestieg sein Sohn Wenzel den Kaiserthron. Er zeigte sich fast unfähig zur Regierung. Zwar war er weder ungebildet noch unbegabt, aber noch sehr jung und unerfahren und dazu geistesträg, launisch und jähzornig. Allmählich ergab er sich dem Trnnke und verfiel immer mehr einem wilden Jägerleben. Das Volk fürchtete und verabscheute ihn. Die Sage erzählt, er habe immer den Scharfrichter, den er seinen Gevatter nannte, und ein Rudel böser Hunde in seiner Nähe gehabt. Den Generalvikar Johannes von Pomuk, der es mit einem Erzbischof hielt, mit dem Wenzel im Streite lag, ließ er foltern und, da er ihm das gewünschte Geständnis nicht machte, von der Prager-Brücke in die Moldau stürzen. Die Sage, die den Märtyrer Nepomuk nennt, erzählt, er sei der Beichtvater der Königin gewesen. Wenzel habe ihn zwingen wollen, deren Beichtgeheimnis zu verraten, da er sich aber geweigert habe, in der Moldau ertränken lassen. Später wurde er vom Papste heilig gesprochen und voni Volke als Schutzpatron der Brücken verehrt. — Um das Reich bekümmerte sich Wenzel wenig.*) Überall nahm die Unsicherheit im Lande zu und mit ihr das Faustrecht. In Schwaben wütete der Kamps Eberhard des Greiners gegen den schwäbischen Städtebnnd, der sich gegen die Übergriffe der Fürsten und Ritter wehrte. Da versammelten sich die Kurfürsten in Renfe, fetzten Wenzel ab und wählten Ruprecht von der Pfalz zum Könige. 7. Sigismund. Nach Ruprechts Tode (1410) wurde Sigismund, Wenzels Bruder, zum Könige erwählt. Er war staatsklug, geistreich und feilt gebildet. Aber es fehlte ihm an sittlichem Halt. Zum Leichtsinn und zur Verschwendung geneigt, kam er aus den Schulden nicht heraus. Durch seine Gemahlin hatte er Ungarn geerbt, und nach Wenzels Tode erhielt er auch Böhmen. Unter seiner Regierung wnrde Hus verbrannt. (S. 99.) Die Mark Brandenburg, die ihm sein Vater vermacht hatte, übertrug er dem Hohenzollern Friedrich Vi., Burggrafen von Nürnberg, dein er besonders seine Wahl zum Kaiser verdankte. (S. 139.) 59. Maximilian I. 1493—1519. 1. Wahl. Persönlichkeit. Nach Sigismuuds Tode wnrde sein Schwiegersohn, der Habsburger Albrecht Ii., zum deutschen König gewählt. (1438.) Von da ab blieb der Thron bei den Habsburgern, solange noch ein männlicher Sprößling da war. (1740. S. 184.) Schon im folgenden Jahre starb Albrecht. Ihm folgte sein Neffe, Friedrich Iii. (1440—1493.) Dieser besaß wenig Tatkraft, weshalb man ihn spottweise „des Deutschen Reiches Schlafmütze" genannt hat. Desto tatkräftiger aber war fein Sohn Maximilian. Er war ein volkstümlicher Kaiser wie selten einer. Schon sein Äußeres gewann ihm die Herzen. Groß, stattlich, breitschultrig, das Haupt vou blonden Locken umwallt, so er» *) Zu Wenzels Zeit, im Jahre 1386, rückte Herzog Leopold Iii. von Österreich mit einem Ritkrheere in die freie Schweiz ein, um Rache an den Schweizern zu nehmen. Diese hatten feine Feste Rothenburg zerstört, deren Vogt sich viele Gewalttätigkeiten hatte zuschulden kommen lassen. Bei Sempach kam es zur Schlacht. Die Ritter stiegen von den Pferden und kämpften zu Fuß. Mit ihren vorgehaltenen Speeren bildeten sie einen undurchdringlichen Wall. Da rief — wie die Sage berichtet — der Schweizer Arnold von Winkelried seinen Kampfgenossen zu: „Getreue, liebe Brüder, ich will euch eine Gasse machen. Sorgt für mein Weib und meine Kinder!" Mit diesen Worten sprang er vor, umfaßte mit beiden Armen so viel Spieße, als er konnte, drückte sie sich in die Brust und riß Mann und Spieß zu Boden. In die so entstandene Lücke drangen die Eidgenossen ein und zersprengten mit ihren Hellebarden das stolze Heer der Ritter. Durch diesen Sieg begründeten die Schweizer ihre Freiheit, die ihnen 1648 im Westfälischen Frieden auch rechtlich zuerkannt wurde.

3. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 76

1907 - : Velhagen & Klasing
— 76 — schien er als ein „starker, kühner, männlicher Deutscher". Wenn er in glänzender Silberrüstung dahersprengte, bewunderten ihn alle, die ihn sahen. Und dem glanzvollen Äußeren entsprach seine ritterliche Gesinnung. Er war mitleidig gegen Arme und Bedrängte, edel gegen Feinde, fromm und demütig vor Gott. Nie ist eilt Fluch, nie eine Gotteslästerung über seine Lippen gekommen. Dabei ward er an Tapferkeit von niemand übertreffen. Als Jüugliug zeigte er sich oft tollkühn. So bestieg er einst in Ulm den höchsten Kranz des hohen Münsterturms und stellte sich mit dem einen Fuße auf die schmale Eisenstange, woran die Feuerlaterne hing, während er deu anderen Fuß übermütig in die Luft emporhob. Eine Messingtafel bezeichnet noch heute diese Stelle. Ohne Furcht ging er mit dem Speere dem Bären entgegen und uahm den Kampf mit ihm auf. Am liebsten aber verfolgte er die flüchtigen Gemsen und erkletterte dabei nicht selten die steilsten Maximilian auf der Gemsjagd. Felsen. Einmal verstieg er sich bei Innsbruck aus die unzugänglichen Felsen der Martinswand und konnte nicht vor- noch rückwärts, bis ihn Bergleute und sein treuer Leibschütze retteten. Im Turnier war er Meister, und als einst in Worms ein-prahlerischer Franzose lange Zeit keinen Gegner finden konnte, war er der einzige, der den Kampf mit ihm aufnahm und ihn nach kurzem Anlaufe in den Sand warf. Mit Maximilian schließt das Mittelalter. Pulver und Blei ver- drängten Schild und Lanze, die Turniere hörten auf. Eine neue Zeit brach au. Er war der letzte Kaiser, der in den ritterlichen Künsten des Mittelalters erzogen war; daher sein Beiname „der letzte Ritter". 2. Landfriede. Reichskammergericht. Um der Fehdeluft der Ritter (S. 68) ein Ende zu machen, stiftete Maximilian 1495 zu Worms den „ewigen Landfrieden". Niemand sollte, so hieß es in der kaiserlichen Verkündigung, deu anderen „befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen." Acht und Bann drohten dem, der auf eigene Faust auszog, feinen Feind zu überfallen. Der Ritter sollte sich fortan nicht selbst Recht suchen. Deshalb setzte Maximilian zu Frankfurt a. M. das Reichskammergericht ein, das die Streitigkeiten der Fürsten gegen Fürsten und der Untertanen gegen Fürsten schlichten sollte. (Wo ist heute das Reichsgericht?) Alle deutschen Landstände freuten sich dieser neuen Einrichtung, die Schweiz aber wollte sie nicht anerkennen. Es kam

4. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 79

1907 - : Velhagen & Klasing
— 79 — ein, der ans Snppe nnb Brot bestand. Hieranf ging jeder an seine Arbeit. Das Mittagsmahl wurde schon um 10 Uhr eingenommen. Man aß ans hölzernen oder zinnernen Schüsseln. Messer waren selten. Gabeln aber noch ganz unbekannt. Daher griff man mit den Fingern in die Schüssel und holte so das Fleisch heraus. Nach dem Essen wurde Wasser gereicht, damit sich jeder die Finger waschen konnte. Das gewöhnliche Getränk war Bier oder Wein. Fast in jedem größeren Hause wurde damals Bier gebraut. Das Abendessen wurde bereits nachmittags um 4 Uhr aufgetragen. Der Vater ging dann wohl noch in die Bierstube, wo er Freunde und Bekannte antras. Um 9 Uhr — im Winter um 8 — läutete die Glocke. Dann war es Zeit, die Trinkstube zu verlassen. Auf dem Heimwege mußte man sich mit einer Laterne leuchten, da Straßenlaternen noch unbekannt waren. 2. Festlichkeiten. Wie in heidnischer Vorzeit feierte man noch immer das Maifest. „Alles schmückte sich mit Blumensträußen und grünen Zweigen. Das junge Volk wählte als Leiter der Frühlingsfreude einen Maikönig', der sich unter den Mädchen eine Maiin' erkor. Mit lautem Jubel wurde ans dem Walde der Maibaum geholt und auf einem freien Platze ausgepflanzt. Unter ihm belustigte sich dann jung und alt bis spät in die Nacht hinein mit Gesang und Tanz." Ein anderes, sehr beliebtes Fest war das Schützenfest. Fast jede Stadt hatte ihren „Schützenhof", wo mit der Armbrust oder der Kugelbnchse nach dem Ziele geschossen wurde. Die ganze Stadt ist auf den Beinen. Um die Schießstätte her sind Zelte errichtet, in denen es gar lustig hergeht. Die Schießdahn ist durch lange Seile abgesperrt. An ihrem Ende steht auf hoher Stange ein Vogel, nach dem geschossen wird. Ans langer Tafel find die Gewinne aufgestellt: goldene Pokale, Ringe und Ketten, kostbare Tücher und Kleider u. s. w. Plötzlich erschallt ein lautes Beifallsrufen: der Meisterschuß ist getan, und der Vogel ist von seiner Stange heruntergeholt. Der glückliche Schütze ist nun der „Schützenkönig". Er wird mit der Ehrenkette geschmückt und in feierlichem Zuge durch die Stadt geführt. Ein heiteres Mahl und ein fröhlicher Tanz beschließen das Fest. — Hoch und verschwenderisch ging es oft bei Familienfesten her. 1493 war bei einem Bäcker in Augsburg eine Hochzeit, zu der 720 Gäste geladen waren. Man aß, trank und tanzte so viel, daß „schon am siebenten Tage viele wie tot hinfielen". cl. Reichsstädte. Je kräftiger das Leben in den Städten erwachte, desto mehr Freiheiten suchten sich die Bürger zu erringen. Namentlich strebten sie dahin, sich immer mehr von den Rechten der „Stadtherren", die größtenteils die Bischöfe waren, loszumachen. Am Ende des 15. Jahrhunderts hatten sich die meisten Städte von den bischöflichen (oft auch von den fürstlichen) Rechten befreit und besaßen ihre eigene Verwaltung. Sie standen dann entweder unter Oberhoheit eines Fürsten oder des Reiches. Standen sie nur unter dem Reiche (d. h. dem Kaiser), so hießen sie reichsunmittelbare Städte oder kurz Reichsstädte. Die erste deutsche reichsfreie Stadt war Worms. Sie wurde 1156 von Barbarossa für ein freies Glied des Reichskörpers erklärt, von der bischöflichen Landeshoheit losgesprochen und unter unmittelbaren kaiserlichen Schutz gestellt. Bald darauf nahm die Zahl der Reichsstädte bedeutend zu und stieg über 80. 4l Das Handwerk im Zllittelaltev. 1. Bildnug der Zünfte. Mit Recht konnte man im Mittelalter sagen: „Handwerk hat einen goldenen Boden". Denn die Arbeit wurde gut bezahlt, und der

5. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 83

1907 - : Velhagen & Klasing
— 83 — lang beit Hänblern zum Einkäufen ausgestellt werben. (Stapelrecht.) Nur was nicht verkauft war, bürste weitergeführt werben. War zur Weiterreise ein Frachtwagen nötig, so mußte er hier in der Stadt gemietet werben. Er würde nach Bebarf mit acht bis zehn Pferben bespannt. — Die Straße war, bamit der Zoll nicht umgangen werben konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sanbigen ober sumpfigen Stellen znr Seite fuhr ober einen Richtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um ober berührte die Achse beit Boben, so gehörte die abgefallene Ware ober wohl gar der Wagen nebst Labung bent Herrn des Grnnb nnb Bobens, auf bent das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brücken gelb gezahlt werben. — Wo Räuber nnb Wegelagerer bett Weg unsicher machten, ba mußte sich der Kaufherr von bent Herru des Lcmbes das „Geleit" kaufen, wofür ihn dieser ungefährbet durch sein Gebiet führen ließ. Erst ' nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem geringen Teile der gekauften Waren — in der Heimat an. 45. Die ersten Posten. 1. Boten. Einen regelmäßigen Postverkehr, wie wir ihn heutzutage haben, kannte man im Mittelalter nicht. Der größte Teil des Volkes konnte weber lesen noch schreiben, hatte also auch keine Briese zu versenben. Fürsten, Klöster, Haubels-ftäbte, Gelehrte it. a., die Briefe zu verschicken hatten, hielten sich zur Beförberung ihrer Briefschaften befonbere Boten. Ein solcher Bote erhielt meist eine „Briefbüchse" geliefert und trug auf der Brust ein Schilb mit bent Wappen des Lanbesherrn, bent er biente. 2. Neitposteu. Zwischen beit großen Hanbelsstäbten richtete man später auch Reitposten ein. Sie besörberten die Briese von einer Station zur nächsten. Hier nahm sie ein Postreiter mit einem frischen Pserbe in Empfang und brachte sie möglichst schnell zur nächsten Station, und so ging es weiter. Berühmt war int 14. Jahrhiinbert die Post des bentscheu Ritterorbens in Marienburg. Sie hatte „Briefställe", „Briefjungen" und „Reitposten" und beförberte die Briefe für die bantalige Zeit schon ziemlich pünktlich. Ein besonberer Bote von Marienburg nach Rom kostete 20 Dukaten (etwa 60 Jls). Nach Orten, die nicht an der Laubstraße lagen, konnte man Briefe nur mit Gelegenheit ober durch eigene Boten ienben. Pakete und Personen würden durch Lohnkutschen besörbert. 3. Reichspost. Die erste regelmäßige Post würde in Deutschland von bent Grafen Thurn und Taxis zwischen Wien und Brüssel (1516) eingerichtet. Kaiser Maximilian ernannte ihn zum Generalpostmeister des Reiches. Dieses Amt sollte erblich sein; bafür hatte der Postmeister alle Schriftstücke des kaiserlichen Hofes kostenfrei zu beförbent. Eine einheitliche Reichspost aber kam nicht zustanbe; benn viele Fürsten — und selbst Österreich — hielten sich eigene Posten und bulbeten die Reichspost in ihrem Laube nicht. — Nach allen größeren Städten des Reiches gingen Postwagen und Postretter. Erst in der Mitte des 17. Jahrhnnberts sing man an. auch Personen durch die Post zu besörbern. Aber auf beit gmnblosen Wegen blieb der Postwagen oft im Kote stecken ober würde umgeworfen. Man wagte es daher kantn, eine weite Reife zu unternehmen. Wer aber beim och dazu gezwungen war, nahm vorher das heilige Abenbmahl und machte sein Testament. 44. Die Hansa. 1. Gründung. Als das Raubritterwesen immer mehr zunahm, suchten sich die großen Hanbelsstäbte durch ein gegenseitiges Bünbnis Schutz zu gewähren. * 6*

6. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 121

1907 - : Velhagen & Klasing
— 121 — In frühester Zeit benutzte man zum Hängen grüne Bäume des Waldes. Später erbaute man auf einem Hügel vor der Stadt einen Galgen. Als Leibesstrafen kamen allerlei Verstümmelungen vor; so wurden dem Meineidigen die zwei Finger der rechten Hand abgeschlagen, mit denen er falsch geschworen hatte, dem Gotteslästerer die Zuuge aufgeschlitzt, dem Straßenräuber die Hand abgehauen, die Augen ausgestocheu oder die Ohren abgeschnitten. Für kleinere Vergehen war das Ausstäupen mit Ruteu allgemein. Eine sehr harte Strafe war auch das Gefängnis, weil es sehr klein, oft feucht und kalt und meist im Keller gelegen war. Außerdem waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, Falschspieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der „Prelle" oder „Wippe" ! einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. b. Kemgericht. 1. Ursprung. Neben den vom Landesherrn eingesetzten Gerichten erhielten sich in Westfalen noch lange Zeit die alten Volks- und Femgerichte. Die Sage berichtet, daß diese Gerichte von Karl d. Gr. eingesetzt seien. Sie erinnern auch an die Art, wie zu Karls Zeiten durch seine Grafen Gericht gehalten wurde. (S. 39.) Als die Grafen selbständige Landesherren richtsbarkeit in ihrem Lande an. Nur in den Gebieten, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, erhielten sich die alten kaiserlichen Gerichte. In Westfalen war ihr Fortbestehen am längsten gesichert, ba hier Freibauern wohnten, die keine weltlichen Fürsten in ihrem Lande duldeten und nur von Kaiser und Reich abhängig sein wollten. Ihr Gerichtspräsident hieß lange Zeit „karliugischer" Graf, später Freigraf (ba er über alle Freien richtete). 2. Zusammensetzung des Femgerichts. Das Femgericht setzte sich aus dem Vorsitzenden (Freigrasen) und mindestens sieben Beisitzern (Freischöffen) zusammen. Doch nahmen alle anwesenden Schöffen an der Urteilsfällung teil. Nur ein Westfale konnte Freigraf werden. Die Schöffen wählte er sich aus den Reihen der unbescholtenen Freibauern. Sie hießen auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußteu. Die Femrichter hatten nämlich geheime Zeichen, an denen sie sich erkannten. Ihre Losung hieß: „Strick, Stein, Gras, Grein". 3. Mahlstätte und Freistuhl. Die Stätte, wo das Gericht abgehalten wurde, uaunte man „Mahlstätte". Das Gericht selbst hieß „Freistuhl", der Gerichtsbezirk „Freigrafschaft". Der oberste Freistuhl war in Dortmund unter der Fem-linde, die noch heute als Zeugin jener Gerichtsstätte basteht. Im ganzen gab es in Westfalen über 100 Freistühle. 4. Gerichtssitzung. Sollte ein Femgericht gehalten werden, so versammelten sich Freigraf und Schöffen auf der Mahlstätte. Vor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen bei Rechts über Leben und Tod. (Nr- M Die Wippe, wurden, eigneten sie sich auch die Ge-

7. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 88

1907 - : Velhagen & Klasing
— 88 — in den meisten Städten, trieb sie zu Haufen und verbrannte sie. In Basel wurden die Juden nach der Weihnacht 1348 „in ein hölzern Häuslein zusammengestoßen und jämmerlich im Rauche erstickt". In demselben Jahre verbrannte man zu Straßburg auf einem hölzernen Gerüste an 2000 Juden. 3. Geißelbrüder. Viele Leute jener Zeit aber sahen die Pest als ein Strafgericht Gottes an. Durch Selbstpeinigungen, sogenannte „Geißlerfahrten", suchte man das Unglück abzuwenden. „Als man zählte \ow, da kamen gen Straßburg wohl 200 Geißler . . . Zum ersten hatten sie die kostbarsten Fahnen von Sammet, rauh und glatt, und von Seide, die besten, die man haben mochte. Deren hatten sie wohl zehn; und auch gewundene Kerzen, die trug man vor ihnen her, wo sie in die Städte oder Dörfer gingen, und man läutete mit allen Glocken ihnen entgegen, wenn sie in die Kirche kamen, so knieten sie nieder und sangen. Dann fielen alle in Kreuzesgestalt auf die Erde, wenn sie nun eine weile also gelegen, so hob ihr Dorfanger an und fang: Nun hebet auf eure fjände, daß Gott dies große Sterben abwende, nun hebet auf eure Arme, daß Gott sich über uns erbarme. Das taten sie dreimal." (Aus der Straßburger Chronik.) Zweimal des Tages zogen sie dann je zwei und zwei vors Tor hinaus, entblößten den Rücken und geißelten sich mit Geißeln und Riemen; „die hatten vorn Knöpfe, in welche Nadeln gesteckt waren; und sie schlugen sich über den Rücken, daß mancher sehr blutete." 47. ülehnswesen und Frondienste. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war der Lehnsherr der Fürsten, Bischöfe und anderer Großen. Diese teilten wieder kleinere Lehen ans, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen und Acker-höfe. Selbst das Amt eines Schultheißen und Grafen war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste tun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten und den Klosterwagen gegen Räuber schützen. Belehnte der König einen Herzog, Grasen oder andere weltliche Fürsten, so übergab er ihnen als sinnbildliches Zeichen seiner Herrschaft eine Fahnenlanze, dem Bischof überreichte er ein Zepter. (S. 56.) Wenn ein Graf oder Burgherr einen feiner Leute mit Acker, Wald u. f. w. belehnte, fo bot er ihm eine Handvoll Erde, ein Zweiglein vom Baume oder fönst etwas dar, wodurch die Belehnung sinnbildlich dargestellt werden sollte. Die Kaiserlehen hörten 1806 mit der Auslösung des Deutschen Reiches aus. Die Lehen der einzelnen Landesherren wurden meist erst 1848 aufgehoben. Nur Mecklenburg behielt sie. 2. Frondienste. Ursprünglich lebten die Fürsten und Grundherren von den Einkünften ihrer eigenen Güter (Domänen). Als sie aber später die Domänen ihren Beamten und Dienern zur Bewirtschaftung übergaben, da ließen sie sich von diesen ihren „hörigen Bauern" nicht nur die Lebensrnittel in die Küche liefern, sondern auch die Dienste verrichten, die in der herrschaftlichen Haushaltung vorfielen. Zu bestimmten Zeiten mußten die „Gefälle" (wie Gänfe, Hühner, Schweine, Fische, Butter, Eier, Korn, Kessel, Töpfe) entrichtet werden. An manchen Orten hatte der Grundherr das Recht, beim Tode des Bauern das beste Stück Vieh („das Beststück") an sich zu nehmen. In späterer Zeit traten an die

8. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 249

1907 - : Velhagen & Klasing
- 249 — 3. Kolonien. Schon vor 200 Jahren hatte der Große Kurfürst eine Kolonie an der Westküste Afrikas angelegt. Da sie jedoch nichts einbrachte, verkaufte sie sein sparsamer Eukel, Friedrich Wilhelm I., an die Engländer. (1720.) Was jener Ahn geplant hatte, das kam endlich unter Wilhelm I. zustande: es wurden überseeische Kolonien gegründet. Der Anfang damit wurde 1884 gemacht, indem ein Landstrich an der Westküste Afrikas, der sich im Besitze des Bremer Kaufmanns Lüderitz befand, unter deutschen Schutz gestellt wurde. Bald darauf folgte die Besetzung Kameruns, der Bismarckinseln, des Kaiser-Wilhelms-Landes und der Marschallinseln. Auch die Erwerbungen der Dentsch-Ostasnka-nischen Gesellschaft in Ostafrika erhielten einen kaiserlichen Schutzbrief. i. Deutsche Zteichspost. In Brandenburg hatte schon der Große Kurfürst ein eigenes Postwesen eingerichtet (S. 147); auch Bayern, Sachsen und Württemberg hatten sich von der Taxisschen Postgerechtsame (S. 83) losgelöst. In den meisten Kleinstaaten Dentsch-lands herrschte aber noch die kaiserliche Taxissche Postverwaltung. Im ganzen Deutschen Reiche hatten sich nach und nach 17 verschiedene Postverwaltungen gebildet. Das Verlaugeu nach einem einheitlichen Postwesen wurde immer größer. Aber erst das Schwert brachte diese Einigung. Nach 1866 wurden die Vorrechte des Fürsten von Thnrn und Taxis gegen 9 Millionen Mark abgelöst und das Postwesen in allen norddeutschen Staaten unter Preußens Leitung einheitlich geregelt. Als dann wenige Jahre später (1871) das Deutsche Reich wiederhergestellt wurde, da konnte auch eine Reichspost geschaffen werden. Sie wird geleitet vom General-Po ft amte in Berlin. Sehr bald wurde nun für alle Briefe innerhalb Deutschlands, die nicht über 20 g wiegen, das Einheitsporto von 10 Pfennig eingeführt. Eine Postkarte kostet 5 Pfennig; wenn sie nicht über den Postbezirk der Aufgabestelle hinaus geht, sogar nur 2 Pfennig. Briefe nach fernen Ländern waren jedoch immer noch recht teuer und kosteten x/s—4 Mark, je nach der Entfernung. Da schuf der deutsche Generalpostmeister Stephan den Weltpostverein. Alle Briefe unter 15 g Gewicht kosten innerhalb des Weltpostvereins von einem Lande zum audereu nur 20 Pfennig. k. Kaiser Wilhelms I. Persönlichkeit und Hob. 1. Person, Leutseligkeit und Frömmigkeit. Kaiser Wilhelm war von hoher, edler Gestalt. Wer das Glück hatte, ihn zu sehen, mußte staintett über die straffe, soldatische Haltnng des Heldengreises. Mit einem echt königlichen, majestätischen Wesen vereinigte er die größte Milde und Leutseligkeit. Anderen Freude zu machen, war feine Lust, und auch für Kinder hatte er oft ein freundliches Wort. Wenn er in Ems im Bade war und spazieren ging, streckten ihm die Emfer Büblein nicht selten zutraulich die Rechte entgegen, die er dann mit freundlichem Lächeln herzlich schüttelte. (I., S. 105.) Der Kaiser hatte ein kindlich frommes Herz. Ihn hatte das Glück nicht übermütig, der Ruhm nicht stolz gemacht. So schrieb er nach der Schlacht bei Sedan an die Kaiserin: „Ich beuge mich vor Gott, der allein mich, mein Heer und meine Verbündeten ausersehen hat, das Geschehene zu vollbringen, und uns zu Werkzeugen seines Willens bestellt hat. Nur in diesem Sinne vermag ich das Werk anfznfaffen, um in Demut Gottes Führung und feine Gnade zu preisen." Sein Wahlspruch war: „Gott mit uns!" 2. Wohnung. Wenn der Kaiser in Berlin weilte, so bewohnte er nicht das prächtige, königliche Schloß, sondern sein einfaches Palais am Eingänge der Straße „Unter den Linden", dem Denkmale Friedrichs d. Gr. gegenüber. Das erste Fenster

9. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 74

1907 - : Velhagen & Klasing
— 74 — 38. Karl Iv. (1347—1378) und seine Löhne Wenzel (1378—1400} und Sigismund (1410—1437). 1. Wahl. Schon ein Jahr vor dem Tode Lnbwigs von Bayern würde Karl Iv. zum Könige von Deutschland gewählt. Der Papst erneuerte nämlich bamals den Bann über Ludwig und forberte die deutschen Fürsten zur Wahl eines neuen Königs ans. Die Mehrzahl der Kurfürsten wählte Karl von Mähren, den Sohn des Böhmenkönigs, die Städte und die meisten übrigen Fürsten blieben Ludwig treu. Ein neuer Bürgerkrieg schien bevorzustehen. Da starb Ludwig, vom Schlage gerührt, auf einer Bärenjagb. Die bayrische Partei stellte nun einen Gegenkönig, Günther von Schwarzburg, auf. Dieser aber entsagte balb barauf gegen eine Entschäbigung von 20000 Mark feinen Ansprüchen. Drei Wochen später starb er, und nun würde Karl von allen Parteien als König anerkannt. 2. Stellung zum Papste. Dem Papste zeigte sich Karl sehr unterwürfig. Schon vor feiner Wahl hatte er versprochen, ohne des Papstes Erlaubnis Rom nie zu betreten, sich nie in italienische Angelegenheiten zu mischen und Rom am Tage der Kaiserkrönnng fofort zu verlassen. 1355 würde er von den Karbmäsen in Rom gekrönt. (S. 73.) Einzug, Krönung und Abreise erfolgten an einem Tage. 3. Sorge für die Hausmacht. Karl Iv. war namentlich auf die Vergrößerung seiner Hausmacht bebacht. Er erwarb Schlesien, die Nieberlausitz und Branbenburg. (S. 138.) Besonbers sorgte er für fein Stammlanb Böhmen. Hier herrschte noch viel Roheit und Unwissenheit. Um dem entgegenzuarbeiten, grünbete Karl in Prag die erste beutfche Universität. Um das Deutsche Reich kümmerte er sich wenig. Kaiser Maximilian sagte daher von ihm: „Er war Böhmens Vater und des Heiligen Römischen Reiches Erzstiefvater." 4. Goldene Bulle. Das wichtigste, was Karl Iv. für das Deutsche Reich getan hat, war der Erlaß eines Reichsgefetzes, das unter dem Namen „Golbene Bulle" bekannt ist. Der Name stammt von der golbenen Kapsel her, die dem Schriftstücke angehängt war und das Siegel umschloß, (bulla — Kapsel.) In biefent Gesetze würden feste Bestimmungen über die Wahl und Krönung des Königs getroffen. Sieben Kurfürsten*) sollen den Kaiser wählen, brei geistliche: die Erzbischöfe von Mainz, Cöln und Trier, und vier weltliche: der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Branbenburg. Frankfurt bleibt Wahlstabt, Aachen Krönungsstabt. Innerhalb eines Monats nach Erlebigung des Thrones beruft der Kurfürst von Mainz alle übrigen Kurfürsten nach Frankfurt zur Königswahl. Binnen brei Monaten müssen die Kurfürsten sich bort versammeln, und nicht eher bürfen sie Frankfurt verlassen, als bis sich für die Wahl eines Königs eine Mehrheit gefunben hat. Dem Papste war ein Einfluß auf die Königswahl nicht zugestanben. Die Kurfürsten erhielten große Vorrechte, so z. B. die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Lanben (b. h. sie hatten die letzte gerichtliche Eittfcheibnng; eine Berufung auf die kaiserlichen Gerichte war ausgeschlossen). Ebenso würde ihnen das Bergwerks-, Münz- und Zollrecht in ihren Lauben zugesichert. 5. Schweres Unheil in Deutschland. Unter Karls Iv. Regierung kamen über Deutschland zwei schwere Heimsuchungen: eine furchtbare Pest, der schwarze Tod, burchzog verheerend das Laub (S. 87), und eine grausame Verfolgung der Juben entstaub (S. 87). *) Die Kurfürsten derselben Länder, die schon zu Rudolfs Zeit das Wahlrecht hatten. (S. 69.)

10. Deutsche Geschichte mit Ausblick auf die Nachbarstaaten - S. 84

1907 - : Velhagen & Klasing
— 84 — So schlossen im Jahre 1241 Lübeck und Hamburg einen Bund, den man die ,/Hansa" nannte. Sie rüsteten ein eigenes Heer und eine Flotte aus, belagerten die Raubburgen und hängten die Räuber, sobald sie ihrer habhaft wurden, an den Galgen. 2. Ausdehnung und Macht. Bald traten anch noch andere Städte diesem Bündnis bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Cöln, Frankfurt a. D., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen über 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen und ein starkes Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte sie einmal dem Könige von Dänemark den Krieg. Mit ihrer Flotte eroberte sie Kopenhagen und bestimmte, daß ohne ihre Einwilligung keiner den dänischen Thron besteigen dürfe. Immer weiter dehnte die Hansa ihre Macht aus. Sie gründete Handelsniederlassungen in Rußland, Schweden, Norwegen, Holland, England u. s. w. Von jeder zu ihrem Bunde gehörigen Stadt forderte sie, daß Per-souen und Waren bis zur nächsten Hansastadt freies Geleit durch Söldner erhielten. 3. Das Haupt des Hanfabnudes war Lübeck. Von drei zu drei Jahren fand hier ein „Hansatag" statt, zu dem alle dem Bunde angehörenden Städte ihre Vertreter schickten. Hier wurden alle Angelegenheiten des Bundes berateu, auch über Krieg und Frieden beschloßen. Wollte sich eine Stadt den Bestimmungen des Buudes nicht fügen, so wurde sie „ge-hauset", d. H. aus dem Bunde gestoßen. Am Burgtore der Hansastadt Lübeck. _ ,. ^^ses Schichal traf z. B. einmal die Ltadt Brannschweig. Dort war nämlich ein Aufruhr gegen den Rat der L-tadt ausgebrochen. Das Volk hatte acht Ratsherren hinrichten laffett u"d die vornehmsten Familien (die „Geschlechter"), darunter anch reiche Handels-Herren, vertrieben. Dafür wurde die Stadt aus dem Bunde gestoßen. Es durfte nun kein Kaufmann ans den Hansastädten mit ihr mehr Handel treiben „bei Verlust Leibes und Gutes". Das war ein furchtbarer Schlag für Braunschweig. Der Haudel lag jetzt gänzlich darnieder. Der Reichtum schwand, und die Stadt wurde vou völliger Verarmung bedroht. Fünf Jahre dauerte dieser Zustand. Nur durch eine große Geldsumme konnte sich Braunschweig wieder in den Hanfabund einkaufen. 4. Verfttll. Da die Fürsten immer mehr auf Ruhe und Orduuug hielten, so verlor die Hansa nach und nach ihre Macht und ihr Ansehen. Ganz besonders trug dazu auch die Entdeckung Amerikas bei. Bis dahin hatte sich der deutsche Handel hauptsächlich aus der Ostsee bewegt. Nun gingen die Handelswege nach Westen über den Atlantischen Ozean. Eine Stadt nach der anderen trat
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